Für die Legalisierung der Dokumente für Tschechien muss man den Stempel „Apostille“ stellen, die Übersetzung beim vereidigten Übersetzer mit nachfolgender Beglaubigung dieser Übersetzung bei der Konsularabteilung der Botschaft von Tschechien machen.

Wenn die Apostille nicht erforderlich ist, so übersetzt der vereidigte Übersetzer das Dokument, das weiter bei der Botschaft beglaubigt wird.

Das Übersetzungsbüro „Myvic Solutions“ hilft, den vollständigen Zyklus der Übersetzung, Beglaubigung und Legalisierung der Dokumente für Tschechien durchzuführen. Wir machen das jahrelang. Das ist leicht für uns. Das wird einfach auch für Sie. Rufen Sie uns an, schreiben Sie oder kommen Sie bei einem von unseren Büros vorbei.