Für die Legalisierung der Dokumente für Spanien muss man:

  • Entweder den Stempel „Apostille“ auf die Dokumente stellen, die Übersetzung beim vereidigten Übersetzer machen und diese Übersetzung bei der Konsularabteilung der Botschaft von Spanien beglaubigen.
  • Oder die Dokumente beim diplomierten Übersetzer übersetzen, weiter die Übersetzung bei der Botschaft von Spanien beglaubigen.

Das heißt, man kann auch ohne Apostille auskommen. Und wenn die Apostille wegen des Dokumententyps unmöglich ist, passt nur die zweite Variante.

Das Übersetzungsbüro „Myvic Solutions“ hilft, den vollständigen Zyklus der Übersetzung, Beglaubigung und Legalisierung der Dokumente für Spanien durchzuführen. Wir machen das jahrelang. Das ist leicht für uns. Das wird einfach auch für Sie. Rufen Sie uns an, schreiben Sie oder kommen Sie bei einem von unseren Büros vorbei.